Steuern in der Schweiz
Die Schweiz ist bekannt für geringe Steuersätze, dafür ist das Steuerwesen komplex und kantonal unterschiedlich und vielfältig.
Steuersatz abhängig von Wohnkanton
Steuersatz wird aus drei Ebenen errechnet
Für Ausländer in den ersten fünf Jahren nur Quellensteuer, danach individuelle Veranlagung
Das Schweizer Steuersystem – Einkommen und Besonderheiten für Ausländer
Das Steuersystem der Schweiz ist föderal aufgebaut: Neben der Bundessteuer erheben auch die 26 Kantone sowie die Gemeinden eigene Steuern. Dadurch ergeben sich teilweise deutliche Unterschiede in der Steuerbelastung je nach Wohnsitz. Die Schweiz ist ein flächenmässig kleines Land und es kann vorkommen dass Du in einem Kanton arbeitest und in einem anderen Kanton wohnhaft bist. Entscheidend für den Steuersatz ist der Wohnort, nicht der Arbeitsort. Unter den Kantonen hat sich phasenweise ein kleiner Wettbewerb entwickelt, um sich immer wieder mit den Steuersätzen zu unterbieten und somit neue Fachkräfte anzulocken. Es lohnt sich die Steuerbelastung um Vorfeld auf www.lohncomputer.ch zu prüfen.
Einkommensbesteuerung
Das steuerbare Einkommen setzt sich aus dem weltweiten Einkommen einer in der Schweiz steuerpflichtigen Person zusammen (bei Wohnsitz in der Schweiz). Dazu gehören insbesondere:
Löhne und Gehälter
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Renten und Pensionen
Erträge aus Vermögen (Zinsen, Dividenden, Mieten)
Unter Umständen auch Kapitalgewinne (je nach Art und Umfang)
Steuersätze:
Bundessteuer: progressiv, mit einem Maximalsatz von rund 11,5 % (für natürliche Personen).
Kantons- und Gemeindesteuern: ebenfalls progressiv, aber unterschiedlich hoch. Gesamtbelastungen (Bund, Kanton, Gemeinde) variieren je nach Kanton zwischen ca. 20 % und 45 % des Einkommens.
Abzüge:
Zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens können verschiedene Abzüge geltend gemacht werden, z. B. für Berufsauslagen, Versicherungsprämien, Schuldzinsen, Kinderbetreuungskosten oder Säule-3a-Beiträge.
Besonderheiten für Ausländer
Für ausländische Personen, die neu in die Schweiz ziehen, gelten einige spezielle Regelungen:
Quellensteuer (bei Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung C):
Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an den Kanton.
Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Zivilstand, Anzahl Kinder und Wohnsitzkanton.
Bei höheren Einkommen (je nach Kanton meist ab CHF 120’000 jährlich) ist eine ordentliche Veranlagung erforderlich – dann muss wie bei Schweizern eine Steuererklärung eingereicht werden.
Steuerpflicht bei Zuzug:
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt, wird ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig.
Weltweites Einkommen und Vermögen sind in der Schweiz zu deklarieren (unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, DBA).
Pauschalbesteuerung für vermögende Ausländer (nur in bestimmten Kantonen):
Unter bestimmten Voraussetzungen können vermögende Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine Pauschalsteuer basierend auf ihrem Lebensaufwand entrichten, anstelle einer regulären Einkommenssteuer.
Diese Regelung gilt nicht in allen Kantonen und wird zunehmend restriktiver gehandhabt.
Fazit
Das Schweizer Steuersystem ist durch die kantonale Vielfalt komplex, bietet aber auch Gestaltungsspielräume. Für Ausländer, die neu in die Schweiz kommen, ist insbesondere die Quellensteuer von Bedeutung. Bei längerem Aufenthalt oder höherem Einkommen erfolgt meist der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung. Durch sorgfältige Planung – etwa mit Steuerabzügen oder Vorsorgebeiträgen – lässt sich die Steuerbelastung spürbar optimieren.